Kürzung der Förderung für Solar und Biomasse

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderung ab sofort wie folgt geändert:
 
Pressemitteilung 
Eschborn, den 25. Juli 2001 13/2001 
 

Neue Richtlinie zum Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zeigt geänderte Förderkonditionen an
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Richtlinie vom 23. Juli 2001 das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien geändert (BAnz. Nr. 136 v. 25.7.2001 S. 15434).

Das BAFA fördert mit Festbeträgen die folgenden Maßnahmen: 

Die Errichtung von Solarkollektoren typunabhängig mit 170 DM je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche, höchstens jedoch 50.000 DM je Einzelanlage; 
Die Errichtung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW mit 100 DM je kW installierter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 4000 DM je Einzelanlage; 
Photovoltaikanlagen für Schulen mit 6000 DM je Einzelanlage. 

Nachstehende Maßnahmen werden nicht mehr gefördert: 

Die Erweiterung vorhandener Sonnenkollektorflächen; 
Die Errichtung handbeschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse; 
Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung. 

Für Anträge, die einschließlich 25. Juli 2001 eingehen, kommt noch die bisherige Richtlinie vom 23. März 2001 zur Anwendung.
 
 

e-mail an: