Kürzung der Förderung für Solar und Biomasse |
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderung ab sofort wie folgt geändert: Pressemitteilung Eschborn, den 25. Juli 2001 13/2001 Neue Richtlinie zum Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zeigt geänderte Förderkonditionen an Das BAFA fördert mit Festbeträgen die folgenden Maßnahmen: Die Errichtung von Solarkollektoren typunabhängig mit 170 DM je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche, höchstens jedoch 50.000 DM je Einzelanlage; Nachstehende Maßnahmen werden nicht mehr gefördert: Die Erweiterung vorhandener Sonnenkollektorflächen; Für Anträge, die einschließlich 25. Juli 2001 eingehen, kommt noch die bisherige Richtlinie vom 23. März 2001 zur Anwendung. |
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